Warenzeichen

In die Seiten mit den Brunnenmarken sind Warenzeichen eingearbeitet, die sich auf den ganzen Krugstempel oder wesentliche Elemente des Stempels beziehen. Damit ist eine etwaige Datierung der Brunnenmarken möglich.
Die Warenzeicheneintragungen geben keine Auskunft

Darüber hinaus weisen die Eintragungen auf die Besitzverhältnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung hin.
In einzelnen Fällen, z.B. Börstigen, wurden  Warenzeichen aufgenommen, die sich nicht auf die Brunnenmarke beziehen, aber Hinweise auf die Existenz längst geschlossener Brunnen geben.

Wiedergegeben sind die Warenzeichen aus der Zeit
                von 1873 ( Einführung des deutschen Warenzeichenrechts ) - 1899.