Warenzeichen
In
die Seiten mit den Brunnenmarken sind Warenzeichen eingearbeitet, die sich
auf den ganzen Krugstempel oder wesentliche Elemente des Stempels beziehen.
Damit ist eine etwaige Datierung der Brunnenmarken möglich.
Die
Warenzeicheneintragungen geben keine Auskunft
-
über
die erstmalige Verwendung des Stempels, die natürlich auch ohne Eintragung
möglich war und
-
über
die Dauer der Verwendung des Zeichens; mit der Eintragung wurde zunächst
nur ein Schutz von 10 Jahren begründert, der aber verlängert
werden konnte.
Darüber
hinaus weisen die Eintragungen auf die Besitzverhältnisse zum Zeitpunkt
der Anmeldung hin.
In
einzelnen Fällen, z.B. Börstigen, wurden Warenzeichen aufgenommen,
die sich nicht auf die Brunnenmarke beziehen, aber Hinweise auf die Existenz
längst geschlossener Brunnen geben.
Wiedergegeben sind die Warenzeichen
aus der Zeit
von 1873 ( Einführung des deutschen Warenzeichenrechts ) - 1899.