Probbach
"In den Handel durften nur doppelt verpichte
Krüge gebracht werden. Den Landesbewohnern erlaubte man den Gebrauch
aller Arten von Krügen mit einfacher Verpichung. Als offizielle Bezeichnung
wurde 'Gesundheits-Sauer-Wasser' vorgeschrieben."
Quelle:
Der Probbacher Sauerbrunnen:
Leonhard Hörpel; Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht
bekannt