Probbach
 
"In den Handel durften nur doppelt verpichte Krüge gebracht werden. Den Landesbewohnern erlaubte man den Gebrauch aller Arten von Krügen mit einfacher Verpichung. Als offizielle Bezeichnung wurde 'Gesundheits-Sauer-Wasser' vorgeschrieben."
Quelle:
Der Probbacher Sauerbrunnen: Leonhard Hörpel; Ort und Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt